BAURECHT UND ARCHITEKTENRECHT / IMMOBILIENRECHT

25 Jahre Erfahrung: Unsere beiden Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwalt Markus Henkel sowie Rechtsanwalt David Medler, beraten und vertreten Sie kompetent in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts, des Architekten- und Ingenieurrechts sowie des Immobilienrechts.Zu unseren Mandanten zählen große Baukonzerne, mittelständische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, gewerbliche und private Bauherren, öffentliche Auftraggeber(insbesondere Gemeinden und Kommunen), Architekten, Ingenieure, Bauträger, Projektentwickler, Immobilienunternehmen und Makler.

Wir unterstützen Sie qualifiziert sowohl bei Großprojekten als auch beim Bau Ihres Einfamilienhauses. Wir begleiten Sie vom Vertragsabschluss, welcher eng mit der immer wichtiger werdenden Frage der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Bauverträgen verknüpft ist, über die Bauausführung, Abnahme und Abrechnung bis hin zur Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Durch die Fahrwasser des BGB-Werkvertragsrechts leiten wir Sie ebenso sicher wie durch die zahlreichen Klippen und Spezialprobleme der VOB/B  

Im öffentlichen Baurecht beantworten wir Ihre bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Fragen und begleiten Sie bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens.

Für Architekten und Ingenieure sind wir kompetenter Ansprechpartner bei der Prüfung und Gestaltung von Architektenverträgen und deren Abwicklung und Abrechnung nach HOAI. Zudem vertreten wir Sie in Abstimmung mit Ihrem Versicherer in den immer häufiger werdenden Haftungsprozessen wegen Planungs-/Überwachungsfehlern oder sonstigen Pflichtverletzungen.

Durch das Führen zahlreicher Haftpflichtprozesse für Versicherer, Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure beherrschen wir auch die relevanten Probleme des bauspezifischen Versicherungsrechts.

Die Besonderheiten des Bauträgerrechts, insbesondere der Makler- und Bauträgerverordnung, sind uns ebenso geläufig wie diejenigen des Wohnungseigentumsrechts.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Immobilienrecht. Hier beraten und vertreten wir Sie bei der Veräußerung, dem Erwerb oder der Vermittlung Ihrer Immobilie.

Vertiefte Kenntnisse im Baustraf- und Bauordnungswidrigkeitenrecht runden unsere umfassende Kompetenz ab.

Durch unseren großen Mandantenstamm sowie die Befassung mit Großprojekten, insbesondere im Bereich des Verkehrswegebaus, sind wir deutschlandweit für unsere Mandanten tätig.

Durch die Verwendung moderner Kommunikationsmittel gewährleisten wir Ihnen eine gute Erreichbarkeit, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

Unsere Fachanwälte arbeiten als Team zusammen und stehen in ständigem Austausch miteinander, so dass Ihnen immer ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht und wir trotz unserer mittelständischen Struktur in der Lage sind, auch große und umfangreiche Bauprozesse effizient und erfolgreich für Sie zu führen.

Durch unser gut strukturiertes Netzwerk, zu welchem neben weiteren Baufachanwälten insbesondere auch Sachverständige und Steuerberater zählen, gewährleisten wir eine umfassende qualifizierte Beratung auf dem Weg zu der für Sie rechtlich und wirtschaftlich optimalen Lösung.

Kontaktdaten

Überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Baurecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht – Telefon: +49 661 / 902 37-0 
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