VERKEHRSRECHT / KFZ-SCHADENMANAGEMENT

Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt? Sie haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, einen Rotlichtverstoß begangen oder den Abstand nicht eingehalten und sind dabei erwischt worden? Dann sind Sie in unserer Zweigstelle in der Petersberger Straße in Fulda goldrichtig.

Unsere Rechtsanwälte Patrick Heil und Benedikt Dimmerling beraten Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Verkehrsrechts.

Gemeinsam mit einem engagierten, spezialisierten Mitarbeiterteam (zertifizierte Sachbearbeiterinnen für Unfallschadenregulierung) übernehmen wir die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Unfallgegnern und Versicherern schnell, effizient und professionell durch. Durch die Sprachkenntnisse unserer Mitarbeiterinnen kommunizieren wir auch in Englisch, Türkisch und Polnisch. Wir kennen die Vorgehensweisen der Versicherer und haben immer die richtige Antwort parat. Ob „klassischer“ Auffahrunfall, Verkehrsunfall im Ausland oder Massenkarambolage mit Personenschaden – lassen Sie Ihr Geld nicht auf der Straße liegen, sondern profitieren Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz.

Auch wenn Ihnen ein Bußgeld oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, da Sie die Geschwindigkeit überschritten, eine rote Ampel überfahren, den Abstand nicht eingehalten, Ihren Lkw überladen oder die Lenkzeit überschritten haben, sind wir Ihr Ansprechpartner. Unser Rechtsanwalt kennt die typischen Schwachstellen von Geschwindigkeits- oder Abstandsmessungen, nach einem Blick in die Ermittlungsakte kann er Ihnen qualifiziert Auskunft erteilen, welche Strategie die richtige ist.

Gerne beraten und vertreten wir Sie auch bei Streitigkeiten aus Kauf-, Reparatur- oder Leasingverträgen. Weist Ihr neu erworbenes Fahrzeug Mängel auf, setzen wir Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer durch.

Eine weitere besondere Kompetenz unserer Kanzlei liegt im Unfall- und Schadenmanagement für Autohäuser und Fuhrparks.

Für jeden, der ein Autohaus betreibt oder in seinem Unternehmen einen Fuhrpark unterhält, stellt sich die Frage, was zu tun ist, wenn ein im Autohaus erworbenes, zur Reparatur ins Autohaus verbrachtes oder zum eigenen Fuhrpark gehöriges Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist.

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Autohäuser und Unternehmen solche Unfälle mit eigenem Personal abzuwickeln versuchen und dadurch nicht nur Kapazitäten binden, welche anderweitig gewinnbringend eingesetzt werden könnten, sondern oft auch viel Geld verschenken, weil bestehende Ansprüche nicht geltend gemacht oder unberechtigte Kürzungen durch Versicherer hingenommen werden.

Daher lautet unsere klare Empfehlung: Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Unfallschäden!

Unser speziell auf die Abwicklung von Verkehrsunfällen geschultes Team gewährleistet eine professionelle, schnelle, effiziente Unfall- und Schadensabwicklung. In streitigen Angelegenheiten führen wir für Sie oder für Ihren Kunden den Rechtsstreit. Für interessierte Mandanten bieten wir durch unsere Web-Akte eine ständig aktuelle Transparenz der von uns bearbeiteten Schadensfälle. Kurzum: Von uns erhalten Sie ein „Rundum-Sorglos-Paket“.

Lassen Sie sich diese Chance für Sie und Ihr Unternehmen nicht entgehen und kontaktieren Sie uns.

Kontaktdaten

Überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. 
Verkehrsrecht – Telefon: +49 661 / 902 38-88 
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Addresse Zweigstelle::

Petersberger Straße 32
36037 Fulda

Fax:

06 61 9 02 38 – 89